Hier erfahrt ihr alles rund um die Juleica und Jugendarbeit - nicht nur - im Saarland.
Die Jugendleiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen
Sie erhalten im Saarland die Juleica über ihren ausbildenden Jugendverband oder das ausbildende Jugendamt.
In der Regel werden die saarländischen JugendleiterInnen von Jugendverbänden und einigen öffentlichen Trägern ausgebildet.
Jugendverbände:
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend im Saarland
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder
Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt
Juz united (Verband saarländischer Jugendzentren in Selbstverwaltung)
Deutsches Jugendrotkreuz im DRK Landesverband Saarland
Saarländische Jugendfeuerwehr
Verband der Karnevalsjugend im VSK
Öffentliche Träger:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Jugendamt des Regionalverbands Saarbrücken
Bundesweite Qualitätsstandards
Für die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA sind folgende Prämissen leitend...
Die JULEICA dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie um eine bundesweite Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit zu erreichen, sind bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards erforderlich.
Diese bundeseinheitlichen Qualitätsstandards gelten zugleich als Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom 12./13.11.1998 zum Abschnitt 2. Voraussetzungen für die Ausstellung der Card für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter:
Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens die folgenden Inhalte:
Den Bundesländern wird empfohlen, verbindlich zu regeln, dass die oben genannten Ausbildungen nur von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt werden dürfen.
Die aktuellen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zur landeseinheitlichen Ausbildung ehrenamtlich Tätiger in der Kinder- und Jugendarbeit und zur Ausstellung der Jugendleiter/innen-Card (Juleica) sind hier als Download abgelegt.
Die Jugendleiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.
Hier geht es zur Termindatenbak des Jugendserver-Saar. Hier findet ihr die aktuellen Angebote zu Juleica-Schulungen der verschiendenen Verbände und Institutionen.