Hier erfahrt ihr alles rund um die Juleica und Jugendarbeit  - nicht nur - im Saarland.

Juleica

Die Jugendleiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

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Juleica Handbuch

Wie bekommt man die Juleica?

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Sie erhalten im Saarland die Juleica über ihren ausbildenden Jugendverband oder das ausbildende Jugendamt.

Wer bildet JugendleiterInnen aus?

In der Regel werden die saarländischen JugendleiterInnen von Jugendverbänden und einigen öffentlichen Trägern ausgebildet.

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Wer bildet Jugendleiter*innen aus?

Jugendverbände:
    Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend im Saarland
    Bund der Deutschen Katholischen Jugend
    Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder
    Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt
    Juz united (Verband saarländischer Jugendzentren in Selbstverwaltung)
    Deutsches Jugendrotkreuz im DRK Landesverband Saarland
    Saarländische Jugendfeuerwehr
    Verband der Karnevalsjugend im VSK

Öffentliche Träger:
    Kreisjugendamt Merzig-Wadern
    Jugendamt des Regionalverbands Saarbrücken

Welche Standards hat eine Juleica-Ausbildung?

Bundesweite Qualitätsstandards
Für die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA sind folgende Prämissen leitend...

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Die JULEICA dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie um eine bundesweite Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit zu erreichen, sind bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards erforderlich.

Diese bundeseinheitlichen Qualitätsstandards gelten zugleich als Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom 12./13.11.1998 zum Abschnitt 2. Voraussetzungen für die Ausstellung der Card für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter:

  • Die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten).
  • Zusätzlich ist der Nachweis einer Ersten-Hilfe-Ausbildung, die mindestens neun Unterrichtsstunden zu 45 Minuten beinhaltet, zu erbringen. Diese Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. In landesspezifischen Regelungen kann bestimmt werden, dass im begründeten Ausnahmefall der Standard „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ gem. § 19 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) als ausreichend angesehen wird (6 Zeitstunden entsprechend 8 Schulungseinheiten).
  • Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JULEICA ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) und ein Nachweis über eine gültige Ersthelferschulung oder ein neuer Nachweis über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" vorzulegen. 

Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens die folgenden Inhalte:

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Den Bundesländern wird empfohlen, verbindlich zu regeln, dass die oben genannten Ausbildungen nur von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt werden dürfen.

Die aktuellen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zur landeseinheitlichen Ausbildung ehrenamtlich Tätiger in der Kinder- und Jugendarbeit und zur Ausstellung der Jugendleiter/innen-Card (Juleica) sind hier als Download abgelegt. 

Welche Vergünstigungen gibt es?

Die Jugendleiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

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  • Inhaber*innen einer gültigen Juleica erhalten in den Landkreisen sowie im Regionalverband Saarbrücken die Ehrenamtskarte unabhängig von weiteren Voraussetzungen. Mehr Infos. Das Antragsformular gibt es hier.
    Besondere Vergünstigung:
    Neben vielen Einzelvergünstigungen wird gemeinsam mit der Ehrenamtskarte die „FreizeitCARD“ (3-Tages-Karte) der Tourismuszentrale Saarland (TZS) ausgegeben, die kostenlosen Eintritt in rund 170 Freizeitattraktionen im Saarland und in Rheinland-Pfalz gewährt.
    Alle Vergünstigungen der Ehrenamtskarte gibts hier
  • Juleica-Inhaber*innen bekommen gratis nach ihrer Ausbildung das Juleica-Handbuch
  • Im Rahmen des Jungen Abos (50% Rabatt für 4 Vorstellungen) bekommst du altersunabhängig Vergünstigungen beim Staatstheater, der Alten Feuerwache und der Sparte4.
    Mehr Infos
  • Im Weltkulturerbe Völklinger Hütte hast du freien Eintritt.
  • Als Begleiter*in einer Jugendgruppe fährst du im SaarVV kostenlos mit.
  • Mit einer gültigen Jugendleiter*innencard kannst du einen kostenlosen Mitgliedsausweis für die Jugendherbergen (DJH) erhalten und erhältst bei privaten Reisen einen Rabatt von 10% innerhalb Deutschlands. Die Karte gilt auch im Ausland bei Jugendherbergen im Dachverband Hosteling International und gewährt dir Rabatte. Du kannst sie jährlich verlängern. Mehr Infos 

Wo finde ich Termine für eine Juleica?

Hier geht es zur Termindatenbak des Jugendserver-Saar. Hier findet ihr die aktuellen Angebote zu Juleica-Schulungen der verschiendenen Verbände und Institutionen.

Termindatenbank