Hier findet Ihr alle wichtigen Infos und Kriterien für die Erstellung eines Förderantrages:

Welche Voraussetzung brauche ich als Antragsteller*in?

  • Die Jugendgruppierung ist gemeinnützig (durch Freistellungsbescheid vom Finanzamt bestätigt) und im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein.
  • Die Jugendgruppierung verfügt über ein Konto und hat ihren Sitz im Saarland.

Welche Voraussetzungen braucht mein Projekt?

  • Das Projekt ist kulturell ausgerichtet und beinhaltet künstlerische Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, wie etwa Elemente aus Theater, Kunst, Medien, Musik oder Tanz.
  • Das Projekt ist partizipativ und bezieht teilnehmende Jugendliche und Kinder durch Entscheidungsmöglichkeiten in den Prozess der Organisation oder der Gestaltung des Projekts mit ein.
  • Das Projekt sollte neuartige Elemente für die jeweilige Jugendgruppierung aufweisen und/ oder für andere Organisationen beispielhaft sein.
  • Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen ist freiwillig und findet im außerschulischen Kontext statt.
  • Das Projekt darf vor Antragstellung noch nicht begonnen haben und muss spätestens am 31.12.2024 beendet sein.
  • Die Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch den Landesjugendring ist nach Antragstellung möglich. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird schriftlich mitgeteilt. Der Beginn mit dem Projekt geschieht auf eigene Verantwortung der Antragsteller*innen.
  • Die Mehrzahl der Teilnehmenden haben Ihren Lebensmittelpunkt im Saarland.
  • Das Projekt darf keine weitere Förderung durch das Ministerium für Bildung und Kultur erhalten.
  • Kooperationsprojekte zwischen einzelnen Jugendgruppierungen oder weiteren Organisationen sind dabei besonders erwünscht.

Was kann gefördert werden?

  • Förderfähig sind vornehmlich:
  1. Notwendige Anschaffungen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt
  2. Honorare
  3. Raummiete
  4. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
  • Honorare mit einem Stundensatz von bis zu 40€/Std sind für externe Fachkräfte (keine Vereinsmitglieder) förderfähig. Höhere Honorarsätze können in Einzelfällen nach vorheriger Absprache mit dem LJR gefördert werden.
  • Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 3.000 €.
  • Es wird innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Projekts ein sachlicher und finanzieller Nachweis geführt.
  • Ausgaben müssen im Maßnahmenzeitraum getätigt werden und dürfen nicht über den 31.12.2024 hinausgehen.

Wann weiß man, ob man gefördert wird?

  • Nach der Antragsfrist berät ein Beirat aus Expert*innen der kulturellen Jugendarbeit gemeinsam mit Jugendlichen über die eingereichten Anträge und deren Förderung.
  • Der Beirat entscheidet über die Verteilung und Höhe der Fördermittel und es besteht dabei kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
  • Erstanträge werden bevorzugt behandelt.
  • Projektformate einer Jugendgruppierung können nur einmalig gefördert werden.

Wann werden die Fördergelder ausgezahlt?

  • Nachdem der Beirat einer Förderung zugestimmt hat, kann man sich entscheiden, ob man die Hälfte der Fördersumme als Abschlagszahlung vor oder während des Projektes ausgezahlt bekommen möchte oder lieber die komplette Fördersumme nach Beendigung des Projekts (mit ausgefülltem Verwendungsnachweis) erhalten möchte. Wenn man sich für die Abschlagszahlungen entschieden hat, bekommt man die restliche Fördersumme nach Prüfung des Verwendungsnachweises, entsprechend den anerkannten Kosten.

Was sind die nächsten Schritte, um gefördert zu werden?

  • Um ein Projekt fördern zu lassen, müsst Ihr ein Antragsformular ausfüllen.
  • Die ausgefüllten Förderanträge können per Mail an tonnellier@landesjugendring-saar.de oder per Post (Landesjugendring Saar, Stengelstraße 8, 66117 Saarbrücken) eingereicht werden.
  • Die Bewerbungsfristen sind 31.03.2024 (1.Runde) und der 15.06.2024 (2.Runde).

Wer ist meine Ansprechpartner*in bei Rückfragen?

Hier geht es zum Kostennachweis.