Hier erfahrt ihr alles rund um die finanzielle Förderung in der Jugendarbeit und die entsprechenden Nachweise und Anträge stehen euch zum Download zur Verfügung.
Die Förderung auf Landeseebene begründet sich durch den bundesgesetzlichen Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) oder Kinder- und Jugendhilfegesetz - (KJHG) genannt -, das die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit regelt und als Leistung vorschreibt. Davon leitet sich das Zweite Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Saarlandes (2.AGKJHG) und den am 01.10.2018 in Kraft getretenen Richtlinien ab.
Zum 01.01.2023 sind neue Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz (Maßnahmenförderung) und Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im außerunterrichtlichen Bereich in Kraft getreten.
Außerdem gibt es für Jugendverbände die Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit sowie die Richtlinien zur Förderung von Jugendbildungsreferent*innen, die jeweils zum 01.01.2022 in Kraft getreten sind.
Hier findet ihr Links zu den Richtlinien, zur Übersicht der Fördersätze sowie Antrags-, Nachweisformulare und Teilnahmelisten zum Download.
Und jetzt haben wir auch die Synopse zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland zum Download für euch. Stand: Oktober 2024.
Die Förderung „Jugend & Kultur“ geht 2025 weiter!
Das Ministerium für Bildung und Kultur stellt auch in diesem Jahr wieder Fördergelder von insgesamt 30.000 € für Projekte der kulturellen Jugendarbeit bereit. Der Landesjugendring Saar übernimmt die Organisation und Verteilung der Förderung.
Hier findet Ihr alle wichtigen Infos und Kriterien für die Erstellung eines Förderantrages.