Hier erfahrt ihr grundsätzliches zu den Aufgaben aus Landesebene.

Aufgaben auf Landesebene

Aufgaben in diesem Bereich sind im Landesjugendamt grundsätzliche und allgemeine Angelegenheiten des Kinder- und Jugendschutzes. Um Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre persönliche Entwicklung zu schützen, sie aber auch entsprechend ihrer Reife auf diese komplexe (Lebens-)Welt mit all ihren Facetten altersgemäß vorzubereiten, brauchen wir einen effektiven Kinder- und Jugendschutz.

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Jeder junge Mensch hat ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Um eine "Kultur des Aufwachsens" in einer sich wandelnden Gesellschaft zu ermöglichen, ist auch der Staat gefordert

  • Gefahren für die körperliche, psychische und geistige Entwicklung junger Menschen abzuwehren (ordnungsrechtlicher Jugendschutz)
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungskompetenz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Einflüssen zu unterstützen (erzieherischer Jugendschutz) und
  • Gefahren und Risiken für eine gelingende Sozialisation durch Schaffung kind- und jugendgerechter Lebensbedingungen zu vermeiden beziehungsweise abzuwehren (struktureller Jugendschutz).

Schwerpunktthemen sind dabei unter anderem: Jugendmedienschutz, Gewaltprävention, Rechtsextremismus, Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch, Suchthilfe, Jugendarbeitsschutz, Sekten und Psychogruppen.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Walter Burgard
Ursulinenstraße 8-16
66111 Saarbrücken

E-Mail-Kontakt: w.burgard(at)soziales.saarland.de
Telefon (0681) 501-2071

Hier haben wie noch einen Lesetipp für euch bezüglich des Jugendschutzes: ein Jugendschutzratgeber 

vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. Hier findet ihr wichtige Informationen über verschiedene Bußgelder aus den Bereichen "JUgendschutz", "Strafrecht" und "Strafenverkehrsrecht".