Hier erfahrt ihr alles zur Jugendarbeit rund um Covid 19: Juleica, Online Ausbildung, Sozialpädagogische Angebote usw.
Das Förderprogramm zur Unterstützung von kontaktlosen Beratungs-, Schulungs- und Begegnungsangeboten Bereich der Angebote zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Digitalisierungszuschuss) ist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden.
Darunter fallen beispielsweise:
- Webcams, Notebooks, Tablets
- Kaufpreis für Software-Lizenzen
Alles weitere könnt Ihr in der dazu abgelegten Richtlinie, die kürzlich veröffentlicht wurde, nachlesen. Ein Antragsformular findet Ihr hinter den Richtlinien.
Information des Landesjugendrings Saar in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt des Saarlandes zur Jugendarbeit nach Maßgabe der derzeit gültigen Pandemie-Verordnung des Landes:
Nach derzeitigem Stand der saarländischen Verordnung (veröffentlicht im Amtsblatt am 20. März 2021) ist Jugendarbeit im Saarland unter folgenden Maßgaben möglich:
Wichtig: Diese Hinweise basieren auf der landesweiten Verordnung. Zu beachten sind zudem ggfs. kreis-, Regionalverbands- und gemeindespezifische Regelungen!“
Wir bemühen uns aktuell weitere Konkretisierungen und Öffnungsperspektiven in Verhandlungen mit der Landesregierung zu erwirken. Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir über unsere Kanäle.
Nach Rücksprache mit dem Landesjugendamt schätzen wir die aktuelle Verordnungslage (22.10.2020) im Saarland wie folgt ein:
In den vergangenen Wochen haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendverbände und Einrichtungen der Jugendhilfe sehr viel unternommen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Diese Maßnahmen waren auch dank dieser Mithilfe erfolgreich.
Um auch weiterhin einem möglichen Infektionsgeschehen vorzubeugen, aber auch um im Falle einer Infektion schnell und gezielt handeln zu können, hat die Landesregierung eine saarländische Teststrategie entwickelt. Diese ergänzt Ihre vorhandenen Hygienepläne sowie Abstandsregelungen in Ihren Einrichtungen und der Orte, die Sie aufsuchen. Im Rahmen dieser Teststrategie ist es der Landesregierung wichtig, auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe und der Jugendhilfeeinrichtungen eine kostenlose Testung auf SARS-CoV-2 anzubieten. Daher wurde der Beschluss gefasst, diesen Personenkreis ebenfalls testen zu lassen. Diese ergänzt Ihre vorhandenen Hygienepläne sowie Abstandsregelungen in Ihren Einrichtungen. Diejenigen, die das Angebot der kostenlosen Testung wahrnehmen wollen, können sich bis zum Ende diesen Jahres noch ein zweites Mal kostenlos testen lassen.
Hier geht es zum Schreiben der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Monika Bachmann.
Hier geht es zur Anleitung für die Terminbuchung zum Testzentrum auf dem Saarbrücker Messegelände.
Hier geht es zu den Infos:
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-09-02.html
Die saarländische Landesregierung hat die Teststrategie nochmals erweitert: Zukünftig können sich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe und der Jugendhilfeeinrichtungen kostenlos am ehemaligen Messgelände in Saarbrücken testen lassen. Wie bei den Testungen für Lehrkräfte und für Beschäftigte in Bildungseinrichtung gilt, dass zunächst ab sofort eine Testung möglich ist und eine weitere Ende des Jahres.
Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Mit der schrittweisen Wiederaufnahme des öffentlichen Alltags wurden erfreulicherweise auch immer mehr Angebote der Kinder- und Jugendarbeit wieder möglich. Um diese positive Entwicklung weiter zu unterstützen und lokalen Infektionsausbrüchen vorzubeugen, sollen ab sofort auch alle Personen die in der Jugendhilfe tätig sind einen kostenlosen Corona-Test erhalten.“
Die Ausweitung der Teststrategie ist ein wichtiger Bestandteil bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. „Gezielte Testungen von Personengruppen sind wichtig um einem möglichen Infektionsgeschehen vorzubeugen, aber auch um im Falle einer Infektion schnell und gezielt handeln zu können“, so Monika Bachmann weiter.
Das Terminbuchungssystem sowie alle relevanten Informationen zum Ablauf findet ihr in Kürze online unter www.testzentrum.saarland.de.
Die Landesregierung hat diese Woche eine Richtlinie zum Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie betroffenen saarländischen Vereine verabschiedet.
9,7 Millionen Euro wurden dafür bereitgestellt. Ab Diesem Montag können als gemeinnützig anerkannte Vereine mit Sitz im Saarland die Finanzhilfen online über das Portal https://corona.saarland.de/DE/service/vereinshilfe.htmlbeantragen.
Die Höhe der „pauschalen Finanzhilfen“ ist gestaffelt und abhängig von der Mitgliederstärke: Vereine bis 100 Mitglieder erhalten 1.500 Euro, Vereine mit 101 bis 300 Mitgliedern 2.000 Euro, Vereine von 301 bis 700 Mitgliedern 2.500 Euro, Vereine ab 701 Mitgliedern 3.000 Euro. Stiftungen erhalten einen festgelegten Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 Euro.
Bedingung ist: Die Vereine müssen vor dem 11. März 2020 gegründet worden sein.
Bei besonders schwerwiegenden Liquiditätsengpässen kann nach Darstellung des entstandenen Schadens und nach erfolgter Einzelfallprüfung durch das zuständige Ressort eine über den Pauschalsatz hinausgehende Hilfe gewährt werden (bis maximal 10.000 Euro).
Sämtliche Anträge sind über das genannte Portal zu stellen. Im Verfahren werden Sportvereine vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Kulturvereine vom Ministerium für Bildung und Kultur, Sozialvereine vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und Umweltvereine vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betreut. Für alle übrigen Vereine ist die Staatskanzlei zuständig. Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch das jeweils zuständige Ministerium.
Hier habt ihr die wichtigsten Hinweise des Landesjugendamts des Saarlandes, wie sie auch bei unseren beiden Webinaren am 22. und 23. Juni von Annette Reichmann und Vera Winterhalder vermittelt wurden.
Hier geht es zur PDF.
In Zeiten von Corona gibt es gute Nachrichten für die saarländische Jugendarbeit: 7 Euro mehr pro Tag und Teilnehmenden für Freizeitmaßnahmen und einen Digitalisierungszuschuss von bis zu 600 Euro pro Maßnahmenträger!
Das Programm zur Förderung von Freizeiten beginnt am 01. Juli 2020 und ist bis zum 26. Oktober 2020 befristet.
Hier einige Einzelheiten:
Welche Formulare sind zu nutzen?
Hier bleibt alles wie gewohnt! Es sind die bekannten Formulare zu benutzen und ausgefüllt sowie unterzeichnet beim Landesjugendamt – gerne per E-Mail – einzureichen. Bitte die erforderlichen Belege nicht vergessen!
Das Förderprogramm zur Unterstützung von kontaktlosen Beratungs-, Schulungs- und Begegnungsangeboten Bereich der Angebote zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Digitalisierungszuschuss) beginnt rückwirkend zum 16. März 2020 und ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Darunter fallen beispielsweise:
- Webcams, Notebooks, Tablets
- Kaufpreis für Software-Lizenzen
Sofern im Einzelfall durch den Zuwendungsempfänger Verpflichtungen für Ausgaben eingegangen wurden, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich gewesen wären, sich der Zuwendungszweck aber aufgrund der Auswirkungen der CORONA-Krise nicht mehr erreichen lässt oder die weitere Verfolgung des Zuwendungszwecks objektiv nicht mehr sinnvoll ist, können die nachweislich entstandenen (dem Grunde nach förderfähigen) Ausgaben dennoch gefördert werden.
Beim Landesjugenamt einzureichende Unterlagen:
In der beigefügten PDF findet ihr genaue Erläuterungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu den zuwendungsrechtlichen Auswirkungen im Umgang mit Veränderungen in der Durchführung von Projekten vom 08.05.20.
Auch hier erfolgt die Einreichung der Unterlagen beim Landesjugendamt, per E-Mail oder per Post!
Hier geht es zum PDF "Informtionsschreiben-Tipps_Empfehlungen_Ferienfreizeiten-Sonderfoerderung des MSGFF-23-06-2020".
Ob unter freiem Himmel, in Gruppen-, Seminarräumen oder in Jugendzentren: Jugendarbeitsangebote sind im Saarland auch in Corona-Zeiten wieder möglich. Auch ein- oder mehrtägige Freizeiten sind wieder erlaubt. Alles natürlich unter der Maßgabe von Abstandsregeln, Hygienerichtlinien und weiteren Auflagen.
Aber was heißt das konkret? Wie groß dürfen die Gruppen sein? Wann müssen Teilnehmer*innen und Betreuer*innen Masken tragen? Wieviel Personen können in einem Zelt übernachten? Die Hygiene-Empfehlungen des Landesjugendamts, eure eingereichten und aktuelle Fragen der Durchführung stehen im Mittelpunkt dieses Online-Seminars.
Wir freuen uns ganz besonders, dazu Alexandra Heinen, die Leiterin des Landesjugendamts des Saarlands als Expertin für dieses Webinar gewonnen zu haben.
Zielgruppe sich haupt- und ehrenamtliche Verantwortliche in der Kinder- und Jugendarbeit für die wir einen Tages- und Abendtermin anbieten:
Online-Seminar 1: Montag, 22.06. 17.30 Uhr
Online-Seminar 2: Dienstag, 23.06. 11.00 Uhr
Ein Online-Seminar dauert ca. 1,5 bis zwei Stunden.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Bitte meldet euch bis spätestens am Freitag 19.06 unter info(at)landesjugendring-saar.de mit Angabe eures Namens, der Organisation und des Online-Seminar-Termins an. Ihr erhaltet dann die Zugangsdaten. Das Online-Seminar erfolgt über die Plattform Zoom. Am besten benutzt ihr zur Teilnahme einen Laptop mit Kamera und Mikro. Die Teilnahme per Tablet bzw. Smartphone ist ebenfalls möglich.
Hier findet ihr bereits eine Übersicht über die eure Fragen, die bisher beim Landesjugendring Saar eingegangen sind. Ihr habt noch weitere? Dann schickt sie einfach an info(at)landesjugendring-saar.de.
Bei juz-united findet ihr Vorlagen für euer eigenes Hygienekonzept und weitere hilfreiche Musterdokumente für eine sichere Wiedereröffnung von Jugendzentren.
Bitte sprecht euer Konzept zur Wiedereröffnung mit euren Jugendpfleger*innen oder euren gewohnten Ansprechpartner*innen der Gemeinde ab!
Bei Rückfragen, meldet euch! juz-united berät euch gerne!
https://juz-united.de/corona/?fbclid=IwAR3trIbPw46skPECiVt7K8funBB0b-w1cRbnjjnmrhTeINbq9-7Cgqcnf18
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien hat am 04.06.20 Hygieneempfehlungen für Einrichtungen in der Kinder- und Jugendarbeit nach $ 11 SGB VIII, der Jugendverbandsarbeit nach $ 12 und der Jugendsozialarbeit nach $ 13 SGB VIII herausgegeben.
Die Empfehlungen dienen als Grundlage für die Abstands- und Hygienekonzepte, die erarbeitet und dringend umgesetzt werden müssen, solange das öffentliche Leben sowie definierte Lebensbereiche durch entsprechende Rechtsverordnungen eingeschränkt sind.
Alle Beschäftigten der Einrichtungen sowie Besucher*innen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. die des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu beachten.
Bei der Erstellung von Konzepten stehen die örtlichen Gesundheitsämter beratend zur Verfügung.
Alles zur persönlichen Hygiene, der Raumhygiene in Aufenthaltsräumen, Verwaltungsräumen, Besprechungsräumen und Fluren, der Hygiene in Sanitärbereichen sowie zu Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf, zur Wegeführung und zu Maßnahmen zur Kontaktpersonen - Nachverfolgung erfahrt ihr hier in der PDF.
Aufruf des Landesjugendring Saar in Zeiten von Corona!
"Für euch als Verantwortliche in der Jugendarbeit, stellen sich nun sicherlich Fragen bezüglich einer verordnungsgerechten Umsetzung. Dabei geht es um eure Gruppenangebote im Ort, offene Jugendarbeit, Seminare und Freizeitmaßnahmen.
Deshalb bitten wir euch, um eure Fragen und Hinweise, per Mail unter info(at)landesjigendring-saar.de und/oder auf Facebook unter dem entsprechenden Post.
Wir bemühen uns dann, diese Fragen strukturiert mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Landesjugendamt zu besprechen und nach Möglichkeit zu klären.
In einem zweiten Schritt bieten wir dann baldmöglichst Webinare mit Expert*innen an, in denen wir ebenfalls auf diese Fragen eingehen."
Das Sozialministerium hat uns heute (29.05.) über weitere Öffnungen der Kinder- und Jugendarbeit informiert.
Dies betrifft:
Jugendzentren können ab dem 1.6. wieder öffnen.
Zusammenkünfte unter freiem Himmel sind mit bis zu 100 Personen ab dem 15. 6. Erlaubt
Selbstverständlich sind bei all diesen Angeboten entsprechende Hygiene- und Abstandsregelungen zu wahren.
Das weitere entnehmt bitte beiliegender PDF.
Wir werden in den nächsten Tagen dazu weitere Updates liefern und voraussichtlich Webinare anbieten.
Angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie wurden ein einheitliches Verfahren im Umgang mit der Ausbildung vom DBJR in enger Zusammenarbeit mit den Länderzentralstellen der Bundesländer erarbeitet. (Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 28.05.20)
In Zeiten der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Herausforderungen wurden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und FamilieAnpassungen der Fördermöglichkeiten bei Mitarbeiterschulungen und Bildungsmaßnahmen vorgenommen.
Beide Maßnahmen können als Online Schulung bei uns eingereicht und gefördert werden.
Hierzu werden wie gewohnt die vollständig ausgefüllten Antragsformulare benötigt. Da auf den Teilnehmer- und Betreuungslisten keine Unterschriften möglich sind, werden hier die Screenshots der Teilnehmerliste während der Online-Schulung benötigt.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des DBJR unter https://www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-fuer-die-krisenzeit/
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien hat mit Blick auf Ferienfreizeiten usw, die aufgrund der CORONA-Pandemie nicht durchgeführt werden können bzw. konnten, mitgeteilt, dass anfallende bzw. angefallene Stornokosten von der Bezuschussung erfasst werden.
Sofern im Einzelfall durch den Zuwendungsempfänger Verpflichtungen für Ausgaben eingegangen wurden, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich gewesen wären, sich der Zuwendungszweck aber aufgrund der Auswirkungen der CORONA-Krise nicht mehr erreichen lässt oder die weitere Verfolgung des Zuwendungszwecks objektiv nicht mehr sinnvoll ist, können die nachweislich entstandenen (dem Grunde nach förderfähigen) Ausgaben dennoch gefördert werden.
In der beigefügten PDF findet ihr genaue Erläuterungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu den zuwendungsrechtlichen Auswirkungen im Umgang mit Veränderungen in der Durchführung von Projekten vom 08.05.20.
Angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie wurden ein einheitliches Verfahren im Umgang mit der Ausbildung, Beantragung sowie der Verlängerung der Juleica-Card vom DBJR in enger Zusammenarbeit mit den Länderzentralstellen der Bundesländer erarbeitet. (Mitteilung vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 27.05.20)
Die Juleica-Cards die im Laufe des Jahres 2020 abgelaufen wären oder abgelaufen sind werden automatisch bis zum 31.12.2020 verlängert. Das Antragssystem gibt hierzu eine Meldung raus.
Die Grundausbildung kann zu 2/3 als Onlineschulung durchgeführt und akzeptiert werden. Zu 1/3 ist eine vor Ort Präsenz erforderlich. Der Verlängerungskurs von 8 Zeitstunden wird komplett als Onlinekurs akzeptiert.
Der Erste-Hilfe Kurs kann bis zum Ende des 2. Quartals 2021 nachgeholt werden.
Empfehlungen des Landesjugendamtes zur derzeitigen Verordnung zur Bekämpfung des Covid-19-Virus vom 18. Mai.
Die Empfehlung besagt in aller Kürze zusammengefasst Folgendes:
Das Landesjugendamt weist zum einen auf die mögliche Öffnung von Kinder- und Jugendeinrichtungen mit hauptamtlichen Fachkräften für Angebote mit sozialpädagogischer Betreuung - unter bestimmten Hygiene- und Abstandsregelungen - hin.
Zum anderen ist eine Öffnung auch für ehrenamtlich betriebene Jugendzentren möglich, wenn diese spezifische sozialpädagogische Angebote darbieten wollen. Dies sind dann aber zusätzlich von der zuständigen Ortspolizeibehörde zu genehmigen.
Hier geht es zur offiziellen Mitteilung.
Anmerkung des LJR: Unabhängig von diesen Empfehlungen werden wir als Landesjugendring selbstverständlich weiter darauf hinarbeiten, die Öffnung aller Jugendarbeitsangebote unter den gebotenen Hygiene- und Abstandsregelungen baldmöglichst zu ermöglichen.