

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zielt darauf ab, Misshandlungen und Vernachlässigung von Kindern vorzubeugen und den Schutz des Kindes durch gesetzlich geregelte Auflagen zu gewährleisten. Dabei wird präventiv bei Eltern, Familiengerichten, Kinderärzten und allen die mit Kindern und Jugendlichen zusammen arbeiten, also auch Mitarbeitern der Jugendarbeit angeknüpft.
Das BKiSchG tritt zum 01.01.2012 in Kraft – Bundestag und Bundesrat haben am 15./16.12.2011 dem Gesetz zugestimmt.
Für Jugendverbände und Jugendgruppen ergibt sich durch das Inkrafttreten des BKiSchG noch keine direkte Handlungsnotwendigkeit. Die beiden relevanten Regelungen (§72a (4) Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen bei freien Trägern und §79a i.V. mit §74 Qualitätsentwicklung) richten sich an den öffentlichen Träger. Über eventuell zu treffende Vereinbarungen bei Führungszeugnissen und einzuhaltende Standards zur Qualitätsentwickulung bei freien Träger informieren wir euch sobald wir mehr wissen. Derzeit wird versucht, möglichst bundesweit gleiche Regelungen über entsprechende Empfehlungen zu finden. Darum bemüht sich u.a. der DBJR und alle Landesjugendringe.
Der Landesjugendring Niedersachsen hat eine hervorragende Info aufbereitet mit den wichtigsten Hinweise für die Jugendverbände -initiativen und Gruppen von der lokalen bis zur regionalen Ebene aufbereitet deren
wir empfehlen.
Wichige Infos und Einschätzungen über das weitere Verfahren gibt es auch auf einer
Den entscheidenden Beschluss des Bundesrats vom 16.12. findet ihr übrigens