
Jugendpolitische Positionen zur Landtagswahl 2012
Stellungnahme zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag
Stellungnahme des Landesjugendrings zum Regierungsentwurf des Landeshaushalts 2011
Jugendpolitische Positionen des Landesjugendrings zur Landtagswahl 2009


Einige wichtige Forderungen des Landesjugendrings zur Landtagswahl 2009 sind in den letzten beiden Jahren erfüllt worden. Andere notwendige jugendpolitische Verbesserungen sind nach wie vor nicht umgesetzt.
In der Bildungspolitik sind
Folgende Forderungen sind bisher nicht oder nicht ausreichend erfüllt:
In den Kinder- und Jugendverbänden finden wertvolle Bildungsprozesse in Gruppenarbeit, offenen Angeboten, Freizeitmaßnahmen, Bildungsseminaren, Mitarbeiterschulungen und Projekten statt.
Wie begrüßen deshalb, dass 1,5 neue Stellen bei den BildungsreferentInnen der Jugendverbände geschaffen wurden. Scharf kritisieren mussten wir dagegen die Kürzung des Landesjugendrings um 25.400 Euro, die die wichtige Vernetzungs- , Beratungs- und Unterstützungsfunktion sowie die jugendpolitische Interessensvertretung der Kinder- und Jugendverbände gefährdet.
Wir fordern von den zur Wahl stehenden Parteien:
Wir fordern nach wie vor die Ausbildungsplatzumlage. Alle Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen müssen sich entweder an der Ausbildung oder an den Ausbildungskosten beteiligen.
Keine Verbesserungen gab es bei den Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen
Nach wie vor fordern wir deshalb:
Mehr denn je fordern wir:
Wir rufen euch junge und ErstwählerInnen auf, bei der Landtagswahl am 25. März 2012 von eurem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Gleichzeitig appellieren wir an euch, rechtsextremistischen Parteien wie der NPD keine Stimme zu geben.
Einstimmig beschlossen auf der 94. Vollversammlung des Landesjugendrings Saar am 09.02.2012 in Saarbrücken.


Der Landesjugendring Saar begrüßt den Beschluss des Landtags, längeres gemeinsames Lernen in Form einer Gemeinschaftsschule zu ermöglichen. Damit ist ein wichtiger Punkt unserer bildungspolitischen Positionen zumindest zum Teil erfüllt.
Wenn das Konzept Gemeinschaftsschule funktionieren soll, ist u.a. die Umsetzung folgender Bedingungen wichtig:
Bildung muss auf sicheren finanziellen Beinen stehen, deshalb darf Binnendifferenzierung und das Angebot an Wahlpflichtfächern nicht vom Budget, sondern nur von der konzeptionellen Ausrichtung einer Schule abhängen. Nach wie vor unbefriedigend bleibt für uns die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Hier sind mehr Angebote zu schaffen, die auf die neuen inhaltlichen Anforderungen der Gemeinschaftsschule eingehen. Nach wie vor halten wir die Verpflichtung zur Weiterbildung von LehrerInnen als unumgänglich. Mehr Lehrpersonal ist ebenfalls Voraussetzung für den von uns geforderten kleineren Klassenschlüssel. Nur so ist beim gemeinsamen Lernen eine angemessene individuelle Förderung der SchülerInnen zu gewährleisten. Es ist sicherzustellen, dass SchülerInnen der Gemeinschaftsschulen nicht schlechter gestellt werden als SchülerInnen der Gymnasien. Die Gemeinschaftsschule darf nicht zur Restschule werden.
Weitere Schließungen von Schulstandorten lehnen wir ab. Kinder und Jugendliche benötigen wohnortnahe Schulen, um unnötige Fahrzeiten zu verhindern. Die Schule möglichst am Wohnort ist ein wichtiger Faktor für ein lebendiges Gemeinwesen, in dem sich Kinder und Jugendliche entfalten können.
Der Landesjugendring begrüßt die Einführung einer wöchentlichen Klassenleiterstunde sowie die Einrichtung eines Fachs für Methodentraining. Dies muss jedoch in praktischer und direkter Verbindung mit dem Fächer-Unterricht geschehen, wo am konkreten Beispiel das Lernen gelernt werden kann.
Bildungspolitik ist kein Experimentierfeld. Die überhastete Einführung von G8 ging zu Lasten der SchülerInnen. Deshalb sollte auch eine Einführung der Gemeinschaftsschule nicht überhastet werden. Gegebenenfalls ist eine Verschiebung der Einführung auf das übernächste Schuljahr zu bedenken. Gerade durch die Bildung einer neuen Landesregierung nach der Neuwahl sind weitere Korrekturen denkbar, die vor – und nicht kurz nach der Einführung der Schulform – umgesetzt werden sollten.
Einstimmig beschlossen auf der 94. Vollversammlung des Landesjugendrings Saar am 09.02.2012 in Saarbrücken.


Anhörung des Landtags des Saarlandes
(Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien)
zum Gesetzentwurf zum 14. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (14. Rundfunkstaatsvertrag), Drucksache 14/304 am 02.Dezember 2010
Der Landesjugendring Saar nimmt wie folgt Stellung:
Die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) zielt auf einen "einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden", sowie den "Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Güter verletzen". Solch ein Instrument für den Jugendmedienschutz ist aus Sicht des Landesjugendrings richtig und wichtig. Der JMStV wird dem allerdings nur bedingt gerecht und schafft zudem erhebliche Unsicherheiten bei Anbietern. Wir beziehen uns hierbei insbesondere auf die Perspektive der gemeinnützigen Anbieter aus der Kinder- und Jugendarbeit.
Zu kritisieren ist, dass im JMStV Telemedien (Internet u.a.) wie Rundfunkangebote behandelt werden, was der besonderen Qualität dieses Mediums nicht gerecht wird. Rundfunk funktioniert nach dem klassischen Sender-Empfänger-Schema. Beim Internet kann jeder Anwender sowohl Sender als auch Empfänger sein. Das macht Telemedien - besonders mit den Möglichkeiten von Web 2.0 - zu einem wertvollen Werkzeug für das Erlernen von Medienkompetenz in der Jugendarbeit. Aufgrund dieser Besonderheit und dem damit verbundenen zusätzlichen partizipativen Potential sind Internetangebote nicht so einfach regelbar wie der Rundfunk.
Ebenfalls problematisch halten wir das im Gesetzentwurf erkennbare Vertrauen in Schutzprogramme (§11 JMStV), die nur Zugriff auf Seiten mit gekennzeichneter Altersfreigabe gestatten. Nach unserer Auffassung gehören Jugendverbände, Initiativen und weitere Anbieter im Sinne des §11 SGB VIII nicht zu den Anbietern, deren Angebote geeignet sind, "die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen". (§5, Absatz 1 JMStV). Sie wirken im Sinne des SGB VIII an der Erziehung junger Menschen mit und haben eine besondere Stellung (§1, 11 und 12 SGB VIII). Deshalb könnten Träger von Kinder- und Jugendarbeit nach diesem Gesetzentwurf auf eine Kennzeichnung verzichten. Fatale Folge wäre aber, dass dann solche Angebote über Filtersoftware gesperrt wären, da sie nur Seiten zulässt, die über eine Alterskennzeichnung verfügen.
Aus diesem Grund wären aufgrund des geplanten JMStV auch Jugendarbeitsangebote faktisch gezwungen, eine Alterskennzeichnung selbst vorzunehmen. Damit sind aber viele überfordert. Eine solche Einstufung setzt einen erheblichen jugendschutzrechtlichen Sachverstand voraus, den die Anbieter von meist ehrenamtlich organisierten Internetseiten mangels vorhandener personeller und finanzieller Ressourcen nicht anbieten können. Hier drohen bei zu niedriger Alterskennzeichnung Sperren bzw. beträchtliche Geldbußen (§24 JMStV). Stuft man seine Angebote risikoarm in hohe Altersstufen ein, verliert man wichtige Zielgruppen.
Wir halten es generell für äußerst problematisch im Jugendmedienschutz auf Filtersoftware zu setzen, zumal diese noch nicht technisch verfügbar ist. Es wird der falsche Eindruck erweckt, damit könnten Eltern ihre Kinder vor jugendgefährdeten Angeboten schützen. Es ist fraglich ob z.B. solche Schutzprogramme auf mobilen Endgeräten funktionieren. Davon abgesehen zeigt die Erfahrung, dass Kinder und Jugendliche verschiedenste Wege finden und in Zukunft finden werden, Schutzprogramme zu umgehen.
Wir empfehlen dem Gesetzgeber vor Inkraftsetzung des JMStV in diesen Fragen nachzubessern und nicht alleine auf Jugendschutzinstrumente zu setzen. Der JMStV darf nicht zu einer Überforderung der zahlreichen, meist ehrenamtlichen Anbieter aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit führen. Es ist zu gewährleisten, dass ihre Internetseiten und Web 2.0-Anwendungen uneingeschränkt verfügbar bleiben.
Zudem bedarf es dringend einer Sicherung und Intensivierung der Medienkompetenzarbeit, wie sie z.B. der Landesjugendring mit seinem Internet-Projekt Jugendserver-Saar und speziell entwickelten Medienkompetenzprojekten konkret praktiziert. Medienkompetenz ist neben dem Jugendmedienschutz die zweite wichtige Säule der sozial verantwortlichen und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen förderlichen Nutzung der Telemedien.


Förderung von Projekten und Maßnahmen der Jugendhilfe
(684 01)
Nach unseren Informationen geht die relativ deutliche Erhöhung des Etats um 327.000 Euro ausschließlich in die Schaffung zusätzlicher Schoolworker-Stellen, die wir grundsätzlich begrüßen. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger gehen. Die in dieser Haushaltsposition untergebrachten "Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausländer/Innen-Feindlichkeit und Extremismus" reichen unseres Wissens nicht für den Bedarf aus.
Weiterentwicklung der Jugendhilfe
(684 05)
Es ist zu begrüßen, dass die Modellprojekte, bei denen der Landesjugendhilfeausschuss dem Ministerium Empfehlungen zur Förderung ausspricht, seit 2009 eigens ausgewiesen werden (684 05). Wir gehen davon aus, dass die meisten Mittel schon gebunden sind und damit der Handlungsspielraum für neue Projekte kaum gegeben ist. Nach Angaben des Ministeriums sind derzeit 20.000 Euro nicht durch Förderung gebunden.
Zuschüsse an die Jugendarbeit als förderungswürdig anerkannten Verbände und Vereine zur Durchführung ihrer zentralen Führungsaufgaben
(684 02)
Jugendförderungsgesetz §5 (2)
Der Ansatz bei den Zentralen Führungsmitteln ist mit der Erhöhung um 28.000 Euro ausreichend ausgestattet. Allerdings wird in der Durchführung des Haushaltsplans immer wieder deutlich, dass trotz Rechtsverbindlichkeit das Ministerium nach unserer Einschätzung zu restriktiv Kosten nicht anerkennt.
Zuwendungen für Bildungsmaßnahmen der Träger der Jugendarbeit
(684 04);
Jugendförderungsgesetz §4 (2); §4 (1)
Unsere Forderungen zum letzten Landeshaushaltsentwurf vom April 2010 sind nun voll erfüllt. Die Mittel tragen unseres Erachtens dem Bedarf und der Erhöhung der Förderung von 2008 Rechnung.
Zuschüsse an den LJR zur Durchführung seiner zentralen Führungsaufgaben
(684 06)
Die Situation des Landesjugendrings und die Ankündigungen des Koalitionsvertrags haben wir schon in der letzten Anhörung ausführlich beschrieben. Die Erhöhung um 10.000 Euro durch die Koalitionsfraktionen, die auch von den Oppositionsparteien gefordert wurde, trug dem vor ½ Jahr angemessen Rechnung. Umso unverständlicher erscheint uns nun kurze Zeit später die Kürzung um 25.000 Euro, die den LJR vor existentielle Probleme stellen und einen Bruch der Zusagen an uns bedeuten. In ersten Protestaktionen haben wir diesen Vorgang entsprechend bewertet. Wir setzen nun auf den saarländischen Landtag, dass er diese Kürzungen rückgängig macht und damit dem Koalitionsvertrag der Landesregierung gerecht wird und „die Sicherung der grundsätzlichen Handlungsfähigkeit des Landesjugendrings“ wieder herstellt. (S.62)
Es bleibt anzumerken, dass bis zum heutigen Tag die Bewilligung der vom Landtag beschlossenen zusätzlichen 10.000 Euro für 2010 nicht erfolgt ist.
Zuwendungen für Freizeitmaßnahmen
(684 08)
Jugendförderungsgesetz §4 (2); §4 (1)
Bei den Freizeitmaßnahmen ist zu befürchten, dass die Mittel nicht ausreichen (Ergebnis 2009: 255.000 Euro; Plan 2011: 200.000 Euro). Die Kürzung von 20.000 Euro wird die Maßnahmenträger vor Ort treffen, da es für diese Position keine gesetzliche Rechtssicherheit gibt.
Zuwendungen für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Träger der Jugendarbeit
(684 09);
Jugendförderungsgesetz §4 (2); §4 (1)
Die Mittel dürften ausreichen. Der Ansatz ist leicht höher angesetzt als das Ergebnis 2009.
Zuwendungen für Personal- und Sachkosten an die Träger der Jugendarbeit (Landeshaushalt
(684 11)
Jugendförderungsgesetz §5 (1)
Die angekündigte zusätzliche Förderung von 1,5 Stellen haben wir mehrfach begrüßt und die Sozialministerin hat in einem Gespräch mit uns erneut deutlich gemacht, dass sie zu der Zusage steht. Im August 2010 hat die Ministerin in einem Brief an die betroffenen Verbände die Bewilligungen dafür angekündigt. Bis zum heutigen Tag sind sie noch nicht bei den Verbänden eingetroffen. Wie bei der Anhörung im April machen wir deutlich, dass der Bedarf der Mitgliedsverbände an geförderten BildungsreferentInnen mit der Verbesserung noch nicht gedeckt werden kann. Folgende Verbände haben uns in Kenntnis der zu erwartenden 1,5 zusätzlichen Stellen zusätzlichen bzw. erstmaligen Bedarf gemeldet:
Aufgrund dieser Bedarfsmeldung wären 4,5 neue Stellen zu finanzieren, die wir in unserem Forderungskatalog berücksichtigt haben.
Zuschüsse zur Durchführung von Jugendbegegnungen und Maßnahmen der Jugendbildung
(684 12)
Die Kürzung der Mittel um 30.000 Euro wird dem Ergebnis von 2009 nicht gerecht und wird dazu führen, dass 2011 insbesondere weniger interregionale Maßnahmen durchgeführt werden können. Jugendverbände haben dann nur noch Bundesmittel zur Verfügung.
Förderung der außerschulischen Mädchenarbeit
(684 16)
Die vor mehreren Jahren erfolgte deutliche Kürzung halten wir sachlich für verfehlt. Geschlechtsspezifischer Kinder- und Jugendarbeit muss mehr denn je ein hoher Stellenwert zugemessen werden. Zwar ist sie z.T. heute schon in der Regelarbeit der Kinder- und Jugendverbände eingebettet. Dennoch bedarf es immer wieder neuer Ansätze und Projekte, um diesen Bereich fortzuentwickeln. Mit den eingesetzten Summen und der erneuten Reduzierung ist dies kaum möglich.
Förderung von ausgewählten Projekten zur methodischen Verbesserung außerschulischer Jugendarbeit
(686 03)
Die Reduzierung der Mittel geht nach Aussagen des Ministeriums nicht zu Lasten von laufenden Projekten der Kinder- und Jugendverbände.
Erstattung von Lohnausfall bei Inanspruchnahme von Sonderurlaub für Jugendarbeit
Nach wie vor fehlt es im Saarland an einer für ehrenamtliche MitarbeiterInnen zufrieden stellenden Sonderurlaubsregelung. Ehrenamtliche JugendleiterInnen sollen genauso wie andere Freiwillige, die in der Gesellschaft wichtige freiwillige Funktionen übernehmen, nicht auf Lohn verzichten müssen. Dies ist z.B. derzeit der Fall, wenn sie für einige Tage im Jahr zu Zwecken der Leitung von Freizeiten oder der Weiterbildung die Freistellung nach dem saarländischen Sonderurlaubsgesetz für die Kinder- und Jugendarbeit wahrnehmen. Wir schlagen deshalb eine Regelung analog zum Hessischen "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit" vom 28. November 2000 vor, das gesetzlich den bezahlten Sonderurlaub vorsieht und den privaten Beschäftigungsstellen die Fortzahlung der Entgelte erstattet.
Der Vorstand
November 2011


Jugendpolitische Positionen des Landesjugendrings Saar 2009
(Langversion)
Gerechtere Bildungschancen in Schule und Studium herstellen
Die Kinder- und Jugendverbände im Landesjugendring Saar haben sich in den letzten beiden Jahren intensiv mit gerechten Bildungschancen für junge Menschen beschäftigt und die Ergebnisse in einem bildungspolitischen Papier festgehalten. Die wichtigsten Forderungen sind:
Bildung ist mehr als Schule: Jugendverbände als Bildungsorte stärken
Nicht nur in den staatlichen Bildungsinstitutionen sondern auch in freiwilligen Zusammenschlüssen der Kinder- und Jugendverbände findet Bildung statt. Versteht man Bildung als umfassenden Prozess der Entwicklung und Entfaltung junger Menschen, so zeigen Studien, dass der Erwerb von Kompetenzen außerhalb der Schule und besonders im freiwilligen Engagement ein wichtiges und nachhaltiges Lernfeld darstellt. Deshalb ist das vielfältige Angebot von Gruppenarbeit, offenen Angeboten, Freizeitmaßnahmen, Bildungsseminaren, Mitarbeiterschulungen und Projekten ein wertvoller Beitrag für die saarländische Bildungslandschaft. Dieser ist nicht denkbar ohne die tausenden ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, die eine verlässliche Grundausstatung zur Qualifizierung ihrer Arbeit, sowie genügend Zeit und Anerkennung für ihr Engagement benötigen.
Der Landesjugendring fordert vor diesem Hintergrund
Wir erkennen ausdrücklich an, dass das Land inzwischen mit der Erhöhung der Fördersätze von Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen und Freizeitmaßnahmen zumindest einen Teil der gestiegenen Kosten aufgefangen hat.
Genügend Ausbildungsplätze schaffen
Kinder und Jugendliche besser beteiligen
Demokratie sichern und Rechtsextremismus bekämpfen
In unseren Verbänden lernen Kinder und Jugendliche täglich demokratische Regeln mit Leben zu füllen und andere Kinder und Jugendliche - ohne Rücksicht auf nationale, religiöse oder soziale Herkunft - als Mensch mit gleichen Rechten und unantastbarer Würde zu achten.
In besonderen Aktionen und Bildungsangeboten decken wir die Unmenschlichkeit rechtsextremistischer Einstellungen auf und setzen dem unsere demokratischen und wertorientierten Verbandskulturen entgegen. Dies reicht jedoch nicht aus, um rechtsextremistische Einstellungen bei jungen Menschen zu bekämpfen. Alle gesellschaftlichen Gruppen und der Staat müssen sich hier engagieren.
Von der Landesregierung fordern wir:
Schließlich ist die Schaffung positiver Perspektiven für saarländische Jugendliche durch eine bessere Bildungsförderung und gute Berufsperspektiven eine entscheidende Voraussetzung für eine humane Gesellschaft. Ohne sie wächst die Bereitschaft für rechtsextremes Gedankengut.
Wir rufen euch junge und ErstwählerInnen auf, bei der Landtagswahl am 30. August von eurem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Gleichzeitig appellieren wir an euch, rechtsextremistischen Parteien wie der NPD keine Stimme zu geben.


Info-aktuell liefert euch Gedrucktes. Nach den Kürzungen ist die Weiterführung nur möglich, wenn wir genügend AbonnentInnen finden.
